
Das Schweizer Gesundheitssystem besteht aus einer Grundversicherung und fakultativen Zusatzversicherungen. Jede Person, die sich neu in der Schweiz niederlässt, hat sich innerhalb von drei Monaten zu versichern. Die Unterstellung läuft nicht über den Arbeitgeber. Der Abschluss einer Krankenkasse ist individuell und muss durch die Person selbst vorgenommen werden.
Die obligatorische Grundversicherung
Sie ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch und deckt alle grundlegenden Gesundheitsleistungen ab. Die Grundversicherung wird von einer Vielzahl privater Versicherer durchgeführt. Alle Versicherer bieten dieselben Leistungen an, die Beiträge (Prämien) sind indessen abhängig vom Versicherer, vom Wohnort und von der gewählten Versicherungsform.
Gedeckt sind ambulante und stationäre medizinische Behandlungen sowie ärztlich verschriebene Medikamente. Zahnärztliche Behandlungen werden grundsätzlich nicht bezahlt. Sie übernimmt ausschliesslich Leistungen, die im Wohnkanton des Versicherten erbracht wurden, es sei denn, es handle sich um medizinisch zwingende Gründe oder einen Notfall. Die versicherte Person kann den Arzt/die Ärztin frei wählen und beteiligt sich mit einem jährlichen Höchstbetrag (Franchise) an den Kosten.
Die fakultativen Zusatzversicherungen
Die Leistungen der Zusatzversicherungen sind von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Sie lassen sich in die Kategorien ambulante Zusatzversicherungen und Spital-Zusatzversicherungen unterteilen.
SWICA Gesundheitskasse
Seit mehreren Jahren besteht zwischen dem Finanzdepartement des Kantons St.Gallen und der SWICA Gesundheitskasse ein Kollektivvertrag, der den Angestellten des Kantons und deren Familienmitgliedern und Lebenspartnern in den Zusatzversicherungen günstigere Konditionen gewährt.